Fall von Wilderei – Rehbock mit Pfeil angeschossen

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Derzeit wird in den Medien über einen Wildererfall in Oberösterreich berichtet, bei dem ein Rehbock mit einem Pfeil angeschossen wurde. Diese Barbarei wird vom Österreichischen Bogenjägerverein auf das Schärfste verurteilt. Trotz der verständlichen Bestürzung kann man aber nur hoffen, dass dieser Fall in der Öffentlichkeit als das aufgefasst wird was es ist – ein krimineller Akt einer gestörten Einzelperson. Aus unserer Sicht muss weiterhin Folgendes angemerkt werden:

  1. Auf dem uns vorliegenden Foto ist eindeutig eine sogenannte Blunt-/Judospitze zu erkennen. Bei einer solchen handelt es sich keinesfalls wie teilweise berichtet um eine „Jagdspitze“. Diese Spitze ist selbst auf kleinstes Wild unwirksam und in Ländern wo die Jagd mit Pfeil und Bogen erlaubt ist auch großteils verboten. Z.B. muss in Dänemark eine Spitze für kleinstes Wild eine Auftreff-Fläche von mindestens 16mm aufweisen.
  2. In allen uns bekannten Jagdgesetzen, die die Jagd mit Pfeil und Bogen regeln, ist die Jagd auf stärkeres Wild ohne Ausnahme nur mit speziellen Jagdspitzen mit scharfen Jagdklingen zulässig.
  3. Ein Schuss auf Haupt/Kopf ist auch mit Feuerwaffen verpönt und bei der Jagd mit dem Bogen vollkommen unverantwortlich.

Leider interessieren solche grundlegenden und allgemeinen korrekten Verhaltensweisen ein kriminelles Subjekt nicht. Neben dem unnötigen Leid des bedauernswerten Tieres besteht auch die Gefahr dass Bogenjäger und Bogensportler mit Pauschalverurteilungen konfrontiert werden. Man kann nur hoffen, dass der Täter ausgeforscht wird und entsprechend bestraft wird.